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A) Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge auch kurz „AGB“ genannt) gelten für alle Waren und Leistungen, welche die Teamwork Service TV GmbH (in der Folge auch kurz „Teamwork“ genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (in der Folge kurz „Kunde“ genannt) liefert bzw. erbringt. Davon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Jedwede Vereinbarungen oder Bestellungen von Mitarbeitern von Teamwork bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von Teamwork.
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B) Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote und Preislisten von Teamwork sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich deren Verbindlichkeit vermerkt ist. Bestellungen von Kunden werden erst dann verbindlich, wenn deren Annahme von Teamwork schriftlich bestätigt wird. Mündliche und telefonische Vereinbarungen, insbesondere auch Abänderungen bereits erteilter Aufträge, bedürfen zu deren Gültigkeit ebenso einer schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung von Teamwork.
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C) Lieferung
Erfüllungsort ist jene Betriebsstätte von Teamwork, von welcher die bestellte Ware oder beauftragte Leistung von Teamwork ausgeht. Der vom Kunden namhaft gemachte Veranstaltungsort ist nur im Fall der schriftlichen Bestätigung durch Teamwork Erfüllungsort. Mit der Übernahme der Ware durch den Kunden gehen alle Gefahren und Lasten auf ihn über. Im Falle des Versandes durch Teamwork reist die Sendung ab Übergabe an den Transporteur auf Gefahr des Kunden.
Die vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsfristen und –termine gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde Teamwork sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie in- und ausländische behördliche Bescheinigungen rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Scheitert die fristgerechte Erfüllung der Leistungspflichten von Teamwork an einer Behinderung, die nicht von Teamwork zu vertreten ist (insbesondere durch höhere Gewalt), so verlängert sich die Leistungs- bzw. Erfüllungsfrist um die Dauer der Behinderung. Dem Kunden stehen in diesem Fall weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadenersatzansprüche gegen Teamwork zu.
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D) Pläne und Unterlagen
Teamwork behält sich an sämtlichen von ihr oder ihren Mitarbeitern erstellten technischen Unterlagen, z.B. Pläne und technische Berechnungen, die urheberrechtlichen Verwertungs- sowie alle Eigentumsrechte vor. Zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden und sind auf Verlangen von Teamwork zurückzugeben.
Bei Leistungen, die auf Plänen und technischen Angaben des Kunden basieren, übernimmt Teamwork keine Verantwortung für deren Richtigkeit oder Durchführbarkeit und nimmt auch keine Prüfung hinsichtlich bestehender Schutzrechte (insbesondere Patente oder Gebrauchsmuster) vor. Die Verantwortung hierfür trägt ausschließlich der Kunde, der Teamwork diesbezüglich auch von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten hat.
Teamwork hat das Recht, an Gerüsten (insbesondere für Licht, Ton und sonstige technische Ausstattungen) Konstruktionsänderungen durchzuführen, solange die vereinbarten Anforderungen und Funktionen des Kunden nicht beeinträchtig werden.
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E) Gewährleistung, Haftung
Mängel an den von Teamwork gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen sind dieser unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vier Wochen nach Übernahme der Ware oder Leistungserbringung schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, widrigenfalls sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden erloschen sind. Die Mängelrüge berechtigt den Kunden auch nicht zur Zurückhaltung seiner eigenen Leistung.
Teamwork behält sich das Recht vor, mangelhafte Waren oder Leistungen zu verbessern, auszutauschen oder dem Kunden den angemessenen Minderwert der Ware oder Leistung gutzuschreiben. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Vertragsrücktritt und Schadenersatz stehen dem Kunden nicht zu. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in jenen Fällen zu, in denen dieser oder ein Dritter die von Teamwork gelieferten Waren unsachgemäß behandelt, gelagert, bearbeitet oder verändert. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche erlöschen jedenfalls nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Übernahme der Ware oder Erbringung der Leistung.
Die Haftung von Teamwork für verschuldete Fehllieferungen bzw. Fehlleistungen wird auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast für die Verschuldensfrage trägt der Kunde. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Zinsverluste Schäden dritter Personen sowie Verzögerungen von Sendungen oder Sendeausfällen ist ausgeschlossen.
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F) Preise
Sämtliche Preise (Verkaufspreise, Leihmieten, etc.) richten sich nach den zur Zeit der Erbringung der Leistung jeweils gültigen Preislisten von Teamwork. Teamwork ist darüber hinaus berechtigt, bei Sonderanfertigungen und Lieferungen von kleinen Mengen einen Mindermengenaufschlag in Höhe von 5 % zu berechnen. Kommt es zu vom Kunden verschuldeten Verzögerungen bei der Erbringung der Leistung, ist Teamwork berechtigt, den dadurch eingetretenen Mehraufwand zu verrechnen. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive MwSt.
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G) Besonderheiten bei Gerätevermietung
Das Mietentgelt für die Überlassung von Geräten bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Teamwork ab Lager. Allenfalls bei Teamwork für den Hin- und Rücktransport entstehende Kosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden dem Kunden gesondert verrechnet.
Für Geräte, die vor 10.00 Uhr abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Geräte nicht vor 10.00 Uhr eines Werktages zurückgegeben werden. Bei Nichtbenutzung überlassener Geräte hat der Kunde dennoch das vereinbarte Mietentgelt zu bezahlen.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln. Er hat sich bei der Übergabe von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit (einschließlich des Zubehörs) zu vergewissern. Der Kunde haftet Teamwork für bei der Rückgabe fehlende oder beschädigte Geräte einschließlich des Zubehörs verschuldensunabhängig.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte samt Zubehör gegen alle Risken, für die er Teamwork gegenüber haftbar sein könnte, ausreichend zu versichern.
Die Haftung von Teamwork für jedwede Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch etwaige Störungen oder einem Ausfall der überlassenen Geräte oder des Zubehörs während der Vertragszeit entstehen, insbesondere für Verzögerungen von Sendungen oder Sendeausfällen, ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle während der Vertragszeit auftretenden Schäden oder den Verlust von überlassenen Geräten samt Zubehör unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sämtliche Kosten für Reparaturen oder den Austausch von beschädigten Geräten oder des Zubehörs, die infolge der Benutzung durch den Kunden entstehen, trägt dieser. Die Beweislast für das Auftreten des Schadens ohne Benutzung durch den Kunden trägt der Kunde.
Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der überlassenen Geräte samt Zubehör ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung von Teamwork zulässig.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes, ist Teamwork berechtigt, das Mietentgelt für die gesamte vereinbarte Mietdauer zu verrechnen.
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H) Zahlung
In Rechnung gestellte Beträge sind 14 Tage nach Erhalt der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde anerkennt die Richtigkeit des in der Rechnung ausgewiesenen Betrags sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach, sofern er nicht binnen längstens 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung begründet schriftlich widerspricht. Bei Zahlungsverzug ist Teamwork berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno zu verrechnen, wobei Zahlungen nur dann als rechtzeitig getätigt gelten, wenn der Rechnungsbetrag am letzten Tag der Frist auf einem Konto von Teamwork gutgeschrieben ist. Vereinbarungen über Ratenzahlungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung von Teamwork. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rate in Zahlungsverzug, so tritt Terminsverlust hinsichtlich der restlichen Raten ein. Von Teamwork auf Waren oder Leistungen gewährte Rabatte oder Nachlässe verlieren im Falle der Einleitung eines gerichtlichen Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens ihre Gültigkeit. In diesem Fall hat der Kunde den gültigen vollen Listenpreis ohne jeden Abzug zu bezahlen.
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I) Eigentumsvorbehalt
Teamwork behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen durch den Kunden das Eigentum an allen dem Kunden verkauften Gegenständen vor.
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J) Aufrechnungsverbot
Das Recht des Kunden, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, wird für Gegenforderungen ausgeschlossen oder eingeschränkt, die gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von Teamwork ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
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K) Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Die Unwirksamkeit einzelner, in diesen AGB genannter Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen
nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene rechtswirksame Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.